Kindesunterhalt berechnen — Düsseldorfer Tabelle, Kindergeld-Anrechnung
Altersstufe und Einkommensgruppe anklicken — der Rechner zeigt den Bedarfssatz nach der Düsseldorfer Tabelle, die Kindergeld-Anrechnung und den geschätzten monatlichen Zahlbetrag.
Angaben zum Kind
Altersstufe und Einkommensgruppe anklicken — das Ergebnis wird automatisch berechnet.
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Quelle: Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2026 (Oberlandesgericht Düsseldorf). Die Tabelle ist eine Richtlinie, kein Gesetz — Gerichte können im Einzelfall abweichen.
Über dieses Werkzeug
Der Bedarfssatz ist der Tabellenwert der gewählten Altersstufe, multipliziert mit dem Prozentaufschlag der gewählten Einkommensgruppe. Vom Bedarfssatz wird das Kindergeld abgezogen — bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen Kindern vollständig. Das Ergebnis ist der geschätzte monatliche Zahlbetrag. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
6 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie der Oberlandesgerichte, kein Gesetz — Gerichte können im Einzelfall abweichen.
- Keine Mangelfallberechnung: reicht das Einkommen nicht für alle Unterhaltsberechtigten, wird der Unterhalt anteilig gekürzt — hier nicht abgebildet.
- Mehrere unterhaltsberechtigte Kinder oder Ehegatten verändern die Einkommensgruppe und den Bedarf — hier wird nur ein einzelnes Kind isoliert berechnet.
- Der Selbstbehalt wird nur als Richtwert angezeigt, nicht automatisch mit dem Zahlbetrag verrechnet oder gekürzt.
- Studierenden-Pauschale (990 €) gilt unabhängig von der Einkommensgruppe und enthält bereits einen Warmmiete-Anteil von 440 €.
- Individuelle Faktoren wie Sonderbedarf, Mehrbedarf oder abweichendes Umgangsrecht werden hier nicht berücksichtigt.
Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.